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Buchhaltung & Steuer-Compliance in Georgien

Eine Firma oder ein Individual Entrepreneur (IE) in Georgien zu führen bedeutet monatliche Pflichten gegenüber dem Revenue Service, unabhängig davon, ob Sie in dem Monat Einnahmen hatten. Wir führen Ihre Bücher, reichen Ihre Erklärungen auf RS.ge ein und erledigen Umsatzsteuer und Lohn, sodass keine Frist verstreicht. Ob Sie den Small-Business-Status halten, eine LLC unter Georgiens Körperschaftsteuer auf ausgeschüttete Gewinne führen oder Umsatzsteuer-Compliance brauchen. Wir steuern den vollen Zyklus für lokale und nicht ansässige Inhaber. Alles lässt sich aus der Ferne per Vollmacht erledigen, mit klarer Berichterstattung auf Englisch. Die Angaben auf dieser Seite geben den Stand Juli 2026 wieder; prüfen Sie die aktuellen Regeln vor dem Handeln beim Revenue Service (rs.ge).

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Was wir für Sie tun

  • Monatliche Buchhaltung: Wir erfassen Ihre Geschäftsvorfälle, stimmen Konten ab und halten ein sauberes Hauptbuch bereit für Einreichung und Bank.
  • Steuererklärungen auf RS.ge: Wir erstellen und reichen Ihre monatlichen Erklärungen über das Portal des Revenue Service fristgerecht ein (die von Gehältern einbehaltene Einkommensteuer ist bis zum 15. des Folgemonats fällig).
  • Umsatzsteuer-Registrierung und -Erklärungen: Die Registrierung ist verpflichtend, sobald der steuerpflichtige Umsatz in einem beliebigen zusammenhängenden 12-Monats-Zeitraum 100.000 GEL übersteigt (darunter freiwillig); wir registrieren Sie und reichen die monatlichen 18%-Umsatzsteuererklärungen ein.
  • Lohn: monatliche Gehaltsläufe, 20 % Einkommensteuereinbehalt und Rentenbeiträge, erbracht über unsere eigene Leistung Lohnbuchhaltungs-Outsourcing.
  • Jahresabschluss und Finanzberichte: Jahresabschlüsse, Managementberichte und Zahlen, aufbereitet für Inhaber, Banken oder Prüfer.
  • Compliance zum Small-Business-Status (1 %): monatliche Umsatzsteuermeldungen für IEs mit dem Status, einschließlich Nullmeldungen für Monate ohne Einnahmen.

So läuft es ab

  1. Erstgespräch: Wir prüfen Ihre Struktur (LLC oder IE), Ihren Steuerstatus, Ihren Umsatz und ob Sie Personal haben, bestätigen dann den Umfang und geben Ihnen einen Festpreis.

  2. Onboarding und Zugang: Sie erteilen uns die RS.ge-Berechtigung (oder eine Vollmacht), und wir richten Ihr Hauptbuch und den Belegfluss ein.

  3. Monatszyklus: Sie senden Belege, wir buchen sie, erstellen die Erklärungen und reichen sie vor jeder Frist auf RS.ge ein und weisen auf alles hin, was Ihre Entscheidung erfordert.

  4. Berichterstattung: Sie erhalten eine klare monatliche Übersicht über das Eingereichte und Gezahlte sowie Jahresabschlüsse für Banking- und Prüfungszwecke.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich in Georgien Umsatzsteuer berechnen und abführen?

Nur wenn Ihr steuerpflichtiger Umsatz in einem beliebigen zusammenhängenden 12-Monats-Zeitraum 100.000 GEL übersteigt; dann wird die Registrierung verpflichtend und Sie berechnen 18 % Umsatzsteuer. Darunter können Sie sich freiwillig registrieren. Wir überwachen Ihren Umsatz und registrieren Sie vor der Frist. Die Schwelle betrifft das, was Sie verkaufen; für im Ausland eingekaufte Leistungen gilt eine eigene Regel: siehe unten.

Wie oft muss ich beim Revenue Service Meldungen abgeben?

Die meisten Meldungen sind monatlich. Lohn-Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen werden monatlich auf RS.ge eingereicht, und Inhaber des Small-Business-Status geben jeden Monat eine Umsatzsteuermeldung ab, auch in Monaten ohne Einnahmen. Wir erledigen jede Einreichung fristgerecht für Sie.

Können Sie meine Buchhaltung aus der Ferne führen?

Ja. Georgische Buchhaltung und Steuermeldung laufen über das RS.ge-Portal, sodass wir vollständig online arbeiten. Sie erteilen uns eine Berechtigung oder Vollmacht, senden Belege digital, und wir reichen in Ihrem Namen ein, wo immer Sie ansässig sind.

Ich kaufe Werbung und Software im Ausland, schulde ich darauf georgische Mehrwertsteuer?

Ja, und diese Regel wird am häufigsten übersehen. Werbung, Hosting, Freelancer-Plattformen und Software von einem Anbieter außerhalb Georgiens lösen Reverse-Charge-Mehrwertsteuer von 18 % aus, zahlungspflichtig sind Sie, nicht der Anbieter. Wer registriert ist, meldet und zieht sie in derselben Monatserklärung ab, unterm Strich bleibt null. Ohne Registrierung gibt es nichts zum Abziehen, und die 18 % sind echte Kosten. Ein Einzelunternehmer mit 1-%-Status und hohen Auslandsausgaben fährt deshalb manchmal mit einer freiwilligen Registrierung günstiger. Stand: August 2026; wir rechnen Ihren Fall vorher durch.

Diese Seite beschreibt unsere Leistung und gibt allgemeine Informationen. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuersätze, Schwellenwerte, Voraussetzungen und zuständige Behörden können sich ändern, und neben den georgischen Regeln gelten die Regeln Ihres Wohnsitzstaates. Den aktuellen Stand für Ihren Fall bestätigen wir schriftlich, bevor Sie beauftragen. · Stand 07/2026

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