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Registrierung als Individual Entrepreneur & 1%-Kleinunternehmer-Status in Georgien

Sie möchten in Georgien ein Einzelunternehmen betreiben und nur 1 % Umsatzsteuer zahlen? Wir übernehmen die komplette Einrichtung für Sie: die Registrierung als Individual Entrepreneur (IE) bei der Nationalen Agentur für das öffentliche Register (NAPR), den Antrag auf Small-Business-Status beim Revenue Service und Ihre Steuerregistrierung auf RS.ge. Georgien besteuert nach dem Territorialprinzip, und der gesamte Vorgang lässt sich aus der Ferne per Vollmacht erledigen, ohne dass Sie nach Tiflis fliegen. Vor Beginn prüfen wir, ob Ihre Tätigkeit tatsächlich qualifiziert, da bestimmte Berufe gesetzlich ausgeschlossen sind. (Stand: 2026-07-01. Diese Seite beschreibt unsere Leistung; steuerliche und rechtliche Angaben sollten vor der Verwendung mit rs.ge und napr.gov.ge bestätigt werden.)

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Was wir für Sie tun

  • Registrierung als Individual Entrepreneur (IE) im Unternehmerregister der NAPR, persönlich in Ihrem Namen oder aus der Ferne.
  • Einreichung Ihres Antrags auf Small-Business-Status, sodass Ihr Umsatz bis 500.000 GEL pro Jahr mit 1 % besteuert wird (der darüber liegende Teil wird mit 3 % besteuert).
  • Abschluss Ihrer Steuerregistrierung und Einrichtung Ihres persönlichen RS.ge-Kabinetts, damit Sie ab Tag eins tätig sein und Meldungen abgeben können.
  • Beratung zur Berechtigung und Prüfung Ihrer geplanten Tätigkeit anhand der ausgeschlossenen Kategorien (Beratung, Recht, Medizin, Audit/Buchhaltung, Finanzen, Versicherung, Glücksspiel, Personalvermittlung, Bau und andere lizenzpflichtige Tätigkeiten sind für das 1%-Regime nicht zulässig).
  • Übernahme der laufenden monatlichen Umsatzmeldungen und optionaler Buchhaltung, damit Ihr 1%-Status Jahr für Jahr konform bleibt.
  • Abwicklung der gesamten Einrichtung aus der Ferne per beglaubigter und apostillierter Vollmacht, kein Besuch in Georgien erforderlich.

So läuft es ab

  1. Kostenlose Berechtigungsprüfung: Sie nennen uns Ihre geplante Tätigkeit und Ihren Umsatz, und wir bestätigen, ob der 1%-Small-Business-Status für Sie gilt.

  2. Unterlagen und Vollmacht: Sie senden eine beglaubigte und apostillierte Passkopie und unterzeichnen eine Vollmacht, damit wir für Sie handeln können.

  3. IE-Registrierung bei der NAPR: Wir registrieren Ihren Individual Entrepreneur und beschaffen Ihre Steueridentifikationsnummer.

  4. Small-Business-Status + Steuerregistrierung: Wir reichen den Statusantrag beim Revenue Service ein und richten Ihr RS.ge-Kabinett ein.

  5. Übergabe: Sie erhalten Ihre Registrierungsbestätigung, Statusbestätigung und Zugangsdaten sowie optionale laufende Unterstützung bei den Meldungen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich für die Registrierung nach Georgien reisen?

Nein. Wir registrieren Ihren Individual Entrepreneur und beantragen den Small-Business-Status aus der Ferne, mit einer beglaubigten und apostillierten Passkopie und einer Vollmacht, die Sie für uns unterzeichnen. Sie müssen nie nach Tiflis fliegen, sind aber willkommen, wenn Sie lieber persönlich kommen.

Was deckt die 1%-Steuer tatsächlich ab?

Mit dem Small-Business-Status wird Ihr Geschäftsumsatz bis 500.000 GEL pro Kalenderjahr mit 1 % besteuert. Jeder Umsatz oberhalb dieser Schwelle wird mit 3 % besteuert. Sie melden den Umsatz monatlich über das Portal des Revenue Service, was wir als laufende Leistung für Sie übernehmen können.

Welche Tätigkeiten können den 1%-Status nicht nutzen?

Beratung, Recht, Medizin, Audit, Buchhaltung, Finanzen, Versicherung, Glücksspiel, Personalvermittlung, verbrauchsteuerpflichtige Waren und, seit 2025, das Bauwesen sind ausgeschlossen, ebenso wie die meisten lizenzpflichtigen Tätigkeiten. In unserer kostenlosen Berechtigungsprüfung bestätigen wir, ob Ihre konkrete Tätigkeit qualifiziert, bevor Sie sich festlegen.

Diese Seite beschreibt unsere Leistung und gibt allgemeine Informationen. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuersätze, Schwellenwerte, Voraussetzungen und zuständige Behörden können sich ändern, und neben den georgischen Regeln gelten die Regeln Ihres Wohnsitzstaates. Den aktuellen Stand für Ihren Fall bestätigen wir schriftlich, bevor Sie beauftragen. · Stand 07/2026

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