Krypto-Lizenz in Georgien: Unterstützung bei der VASP-Registrierung
Planen Sie, in Georgien eine Krypto-Börse, ein Verwahr-Wallet, einen Transferdienst oder eine Handelsplattform zu betreiben? Seit 2023 erfordern diese Tätigkeiten eine Registrierung als Virtual Asset Service Provider (VASP) bei der Nationalbank Georgiens. Wir begleiten Sie den gesamten Weg: von der Wahl der richtigen Struktur über den Aufbau eines AML/KYC-Rahmens, den die Aufsicht erwartet, bis zur Einreichung eines vollständigen Registrierungsantrags. Unser Team verbindet georgische Firmengründung mit Erfahrung in der Finanz-Compliance, sodass Sie auf solider rechtlicher Grundlage starten, statt Anforderungen zu erraten. (Die untenstehenden regulatorischen Angaben geben den Stand Juli 2026 wieder und sollten vor einer Festlegung mit der Nationalbank Georgiens bestätigt werden.)
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Was wir für Sie tun
- Prüfung von Berechtigung und Struktur. Wir beurteilen, ob Ihre Tätigkeit (Umtausch, Verwahrung, Transfer oder Portfolio-/Plattformverwaltung) unter das VASP-Regime fällt, und zeichnen den schnellsten konformen Weg für Ihr Geschäftsmodell.
- Firmengründung als lizenzierter Rechtsträger, Gründung der georgischen Gesellschaft, die die Registrierung hält, einschließlich lokalem Büro und der von der Aufsicht erwarteten Substanz bei Geschäftsführung/Vertretung.
- Aufbau des AML/KYC-Rahmens: Erstellung der Richtlinien, Risikobewertung, Transaktionsüberwachung und Meldeverfahren nach dem georgischen AML/CFT-Gesetz, ausgerichtet an den FATF-Empfehlungen.
- Registrierungsantrag bei der Nationalbank, Vorbereitung und Einreichung des VASP-Antrags mit Fit-&-Proper-Unterlagen für Verantwortliche und wirtschaftlich Berechtigte sowie Steuerung der Rückfragen der Aufsicht bis zur Entscheidung.
- Laufende Compliance-Unterstützung: Bestellung/Schulung eines Compliance-Beauftragten, Aktualisierung der Richtlinien und Aufrechterhaltung der Registrierung, während sich Regeln und Meldepflichten weiterentwickeln.
- Banking- und operative Einrichtung, Unterstützung bei der Eröffnung von Geschäfts- und Abwicklungskonten und der Anbindung der technischen Systeme, auf die Ihr VASP-Modell angewiesen ist.
So läuft es ab
Erstgespräch und Berechtigungsprüfung: Wir bestätigen, welche regulierten Tätigkeiten auf Sie zutreffen, und einigen uns auf Struktur, Zeitrahmen und benötigte Unterlagen.
Firmengründung: Wir gründen die georgische Gesellschaft, organisieren lokales Büro und Management-Substanz und legen die operative Grundlage.
Compliance-Aufbau: Wir erstellen das AML/KYC-Richtlinienpaket, die Risikobewertung und die internen Kontrollen und bestellen einen Compliance-Beauftragten.
Antragseinreichung: Wir stellen die VASP-Registrierung zusammen und reichen sie bei der Nationalbank Georgiens ein, einschließlich Fit-&-Proper-Nachweisen, und beantworten Prüfrückfragen.
Übergabe nach der Registrierung: Nach erfolgter Registrierung übergeben wir eine funktionierende Compliance- und Meldeorganisation und bleiben für die laufende Betreuung an Bord.
Häufig gestellte Fragen
Wer braucht in Georgien eine Krypto-Lizenz?
Unternehmen, die Dienstleistungen mit virtuellen Vermögenswerten erbringen (Umtausch zwischen Krypto und Fiat oder zwischen Kryptowährungen, Verwahrung, Transfer sowie Handelsplattform- oder Portfolioverwaltung) müssen sich als VASP bei der Nationalbank Georgiens registrieren. Einzelne Händler und Miner sind in der Regel ausgenommen. Ihren Status bestätigen wir in der Berechtigungsprüfung.
Wie lange dauert die VASP-Registrierung?
Planen Sie realistisch mehrere Monate von der Firmengründung bis zur Registrierung ein, wobei die Nationalbank einen vollständigen Antrag über rund zwei Monate prüft. Die Zeitrahmen hängen stark davon ab, wie gut Ihre AML/KYC-Unterlagen vorbereitet sind. Wir erledigen die Unterlagen vorab, um Rückfragen und Verzögerungen zu reduzieren.
Was kostet die Registrierung eines VASP?
Zu den Kosten gehören eine staatliche Registrierungsgebühr (die aktuelle amtliche Gebühr bestätigen wir vor der Antragstellung mit der Nationalbank, da sich staatliche Gebühren ändern können), Firmengründung, Büro- und Compliance-Einrichtung sowie unser Beratungshonorar. Nach dem Erstgespräch geben wir Ihnen einen festen, aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag, damit es keine Überraschungen gibt.
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Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu unserer Leistung, keine Rechtsberatung. Verfahren, zuständige Behörden und amtliche Gebühren können sich ändern; den genauen Ablauf für Ihre Dokumente bestätigen wir vor der Beauftragung. · Stand 07/2026
