Steuerliche Ansässigkeit in Georgien: Bescheinigung beantragen
Die steuerliche Ansässigkeit in Georgien wird durch eine Bescheinigung für ein bestimmtes Steuerjahr nachgewiesen, und es gibt zwei Wege dorthin: 183 Tage Aufenthalt innerhalb beliebiger zusammenhängender zwölf Monate oder den Status als vermögende Privatperson (HNWI), der keinen Mindestaufenthalt verlangt, aber Vermögens- und Einkommensschwellen plus einen Bezug zu Georgien voraussetzt. Wie beide Wege funktionieren und wo die Schwellen liegen, erklärt unser Leitfaden zur steuerlichen Ansässigkeit. Diese Seite handelt von der Arbeit selbst: Wir prüfen, welchen Weg Ihr Fall tatsächlich belegen kann, stellen die Nachweise in der Form zusammen, die der Revenue Service akzeptiert, reichen den Antrag ein und übernehmen die jährliche Verlängerung. Der Antrag geht an den Revenue Service, die Entscheidung trifft der Finanzminister. Anforderungen und Schwellen entsprechen dem Stand Juli 2026 und werden für Ihren Fall vor Auftrag bestätigt, denn in der Praxis werden mehr Nachweise erwartet als die veröffentlichten Zahlen vermuten lassen.
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Was wir für Sie tun
- Wegentscheidung — wir prüfen Ihre Tageszählung gegen Ihre Reisehistorie, testen Vermögen und Einkommen gegen die HNWI-Schwellen und empfehlen den Weg mit der besseren Genehmigungschance.
- Dokumentenprüfung — wir listen genau auf, welche Bewertungen, Einkommensnachweise, Bankbestätigungen und Übersetzungen erwartet werden, und sagen früh, was nicht tragen wird.
- Nachweispaket — wir sammeln und erstellen die Akte, inklusive beglaubigter Übersetzungen und apostillierter ausländischer Dokumente, wo diese verlangt werden.
- Einreichung und Begleitung — wir reichen beim Revenue Service ein, beantworten die Rückfragen der Prüfer und begleiten die Akte bis zur Entscheidung des Finanzministers.
- Der Georgien-Bezug — wenn für den HNWI-Weg Einkünfte aus georgischen Quellen oder ein Aufenthaltstitel fehlen, schaffen wir das fehlende Element über unsere Leistungen zu Aufenthaltstitel und Firmengründung.
- Verlängerung und Abstimmung — die Bescheinigung gilt für ein Steuerjahr, deshalb überwachen wir den Termin, reichen mit aktualisierten Nachweisen erneut ein und arbeiten mit Ihrem Berater im Heimatland daran, wie die Bescheinigung dort verwendet wird.
So läuft es ab
Aufnahme: Sie schicken Ihre Reisehistorie und eine Übersicht über Einkünfte und Vermögen; wir bestätigen den passenden Weg und was noch fehlt.
Plan: Sie erhalten eine schriftliche Empfehlung zum Weg, mit Dokumentenliste, realistischem Zeitrahmen und den offenen Risiken.
Beschaffung: Wir sammeln und erstellen die Nachweise, inklusive Übersetzungen, Notar und Apostille, wo nötig.
Einreichung: Wir reichen den Antrag ein und führen die Korrespondenz, bis die Bescheinigung ausgestellt ist.
Nachbetreuung: Wir behalten die Akte für die Verlängerung im nächsten Jahr und reichen rechtzeitig erneut ein.
Häufig gestellte Fragen
Was brauchen Sie von mir, und was machen Sie selbst?
Von Ihnen: Pass und Reisehistorie, eine Übersicht über Einkünfte und Vermögen mit den zugehörigen Nachweisen und — für den HNWI-Weg — die Bewertungen oder Einkommensbestätigungen der betreffenden Jahre. Den Rest machen wir: Wegentscheidung, Dokumentenliste, Übersetzungen und Apostillen, den Antrag selbst, die Korrespondenz mit dem Revenue Service und die Begleitung bis zur Entscheidung. Sie unterschreiben, wir reichen ein.
Wie lange dauert es, und was kostet es?
Nach Einreichung einer vollständigen Akte folgt die Entscheidung in der Regel innerhalb einiger Wochen. Die meiste Zeit geht in der Praxis in das Sammeln, Übersetzen und Legalisieren der Dokumente — genau diesen Teil übernehmen wir. Unser Honorar ist fest und wird nach dem Erstgespräch genannt, sobald klar ist, welcher Weg greift und wie viel Dokumentenarbeit Ihr Fall braucht; Amtsgebühren und Übersetzungskosten geben wir zum Selbstkostenpreis weiter.
Was passiert bei einer Ablehnung?
Das wahrscheinliche Ergebnis sagen wir vor der Einreichung und nicht danach, denn eine schwache Nachweislage ist vorher erkennbar — wenn Ihr Fall nicht trägt, sagen wir es im Erstgespräch. Liegt eine Ablehnung an einem fehlenden Dokument oder einer unklaren Bewertung, lässt sich die Akte nachbessern und erneut einreichen. Sind die Schwellen einfach nicht erfüllt, ist die ehrliche Antwort, zuerst das fehlende Element zu schaffen, zum Beispiel Einkünfte aus georgischen Quellen oder einen Aufenthaltstitel.
Übernehmen Sie die jährliche Verlängerung?
Ja. Die Bescheinigung wird pro Steuerjahr ausgestellt, nicht unbefristet, muss also mit aktuellen Nachweisen erneut beantragt werden. Wir behalten Ihre Akte, überwachen den Termin und reichen rechtzeitig ein; außerdem melden wir uns, wenn eine Änderung Ihrer Verhältnisse — Tage in Georgien, Vermögen, ein Umzug — den letztjährigen Weg beeinflusst. Unsere Buchhaltung hält die Meldungen Ihrer Gesellschaft konsistent mit Ihrer persönlichen Ansässigkeit.
Verwandte Leistungen & Ratgeber
Diese Seite beschreibt unsere Leistung und gibt allgemeine Informationen — sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuersätze, Schwellenwerte, Voraussetzungen und zuständige Behörden können sich ändern, und neben den georgischen Regeln gelten die Regeln Ihres Wohnsitzstaates. Den aktuellen Stand für Ihren Fall bestätigen wir schriftlich, bevor Sie beauftragen. · Stand 07/2026
