Lohnabrechnungs-Outsourcing in Georgien
Wenn Ihre Firma in Georgien Personal beschäftigt, bringt jedes Gehalt Steuer- und Rentenpflichten mit sich, die als Arbeitgeber Ihnen obliegen. Wir führen Ihre Lohnabrechnung von Anfang bis Ende (Brutto-Netto-Berechnung, Steuer- und Renteneinbehalt sowie die monatliche Meldung auf rs.ge) sodass Ihr Team korrekt bezahlt wird und Ihre Berichterstattung mit dem Revenue Service im Einklang bleibt. Diese Leistung betrifft das Land Georgien, nicht den US-Bundesstaat.
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Was wir für Sie tun
- Monatliche Gehaltsberechnung und Lohnabrechnungen für jeden Mitarbeiter
- Einbehalt und Abführung der pauschalen 20 % Einkommensteuer an den Revenue Service (rs.ge)
- Berechnung und Zahlung der obligatorischen kapitalgedeckten Rente: 2 % Arbeitgeber und 2 % Arbeitnehmer, zuzüglich des staatlichen Zuschusses
- Einreichung Ihrer monatlichen Lohnabrechnungsmeldung auf rs.ge bis zum 15. des Folgemonats
- Arbeitsverträge, Onboarding-Unterlagen und Unterstützung bei der Nettolohnauszahlung
So läuft es ab
Onboarding: wir erfassen Mitarbeiterdaten, Gehälter und Ihre Firmendaten von rs.ge
Monatslauf: wir berechnen Brutto-Netto-Löhne, die 20 % Einkommensteuer und die Rentenbeiträge für jeden Mitarbeiter
Meldung und Zahlung: wir reichen die Meldung ein und bereiten die Steuer- und Rentenüberweisungen vor der Frist vor
Lohnabrechnungen und Berichterstattung: Sie und Ihr Team erhalten Lohnabrechnungen und eine klare monatliche Übersicht
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Einkommensteuer auf Gehälter in Georgien?
Arbeitseinkommen wird mit pauschal 20 % Einkommensteuer besteuert. Als Arbeitgeber behalten Sie sie vom Bruttogehalt ein und führen sie jeden Monat an den Revenue Service ab. Wir berechnen den Betrag für jeden Mitarbeiter und reichen die monatliche Meldung auf rs.ge in Ihrem Namen ein.
Was sind die obligatorischen Rentenbeiträge?
Im Rahmen des obligatorischen kapitalgedeckten Rentensystems zahlt der Arbeitgeber 2 % und der Arbeitnehmer 2 % des Bruttogehalts, wobei der Staat bis zu weitere 2 % beisteuert. Die Teilnahme ist für georgische Staatsbürger und dauerhaft Ansässige verpflichtend; ausländische Staatsangehörige und Inhaber eines befristeten Aufenthaltstitels sind in der Regel ausgenommen. Wir übernehmen Berechnung und Zahlung.
Wie oft wird die Lohnabrechnung gemeldet?
Die Lohnabrechnung wird monatlich gemeldet. Der Arbeitgeber reicht eine Einbehaltsmeldung ein und zahlt sowohl die 20 % Einkommensteuer als auch die Rentenbeiträge bis zum 15. des Folgemonats über rs.ge. Wir bereiten alles vor jeder Frist vor und reichen es ein, damit Ihre Meldungen pünktlich bleiben.
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Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu unserer Leistung, keine Rechtsberatung. Verfahren, zuständige Behörden und amtliche Gebühren können sich ändern; den genauen Ablauf für Ihre Dokumente bestätigen wir vor der Beauftragung. · Stand 07/2026
