
Firma in Georgien gründen: Leitfaden 2026
Georgien hat sich zu einem der unkompliziertesten Standorte der Region für eine Unternehmensgründung entwickelt. Ausländer können eine Gesellschaft vollständig besitzen, die Eintragung bei der Nationalen Agentur für das öffentliche Register (NAPR) dauert in der Regel einen einzigen Arbeitstag, und die Steuerregeln des Landes sind für kleine Unternehmen und Exporteure ungewöhnlich vorteilhaft.
Dieser Leitfaden führt durch den gesamten Ablauf nach dem Stand von 2026: welche Rechtsform Sie wählen, welche Unterlagen Sie benötigen, was die Eintragung kostet, wie Sie danach rechtskonform bleiben und wie Sie all das erledigen, ohne nach Tiflis zu fliegen. Die Angaben sind Stand: Juni 2026 — gleichen Sie Gebühren und Formulare stets mit den am Ende verlinkten Primärquellen ab.
Warum sich Unternehmer für Georgien entscheiden
Drei Punkte ziehen Gründer nach Georgien. Erstens beruht die Besteuerung auf dem Territorialprinzip, sodass ansässige Privatpersonen grundsätzlich nur auf Einkünfte aus georgischen Quellen besteuert werden. Zweitens zahlt ein Einzelunternehmer mit Kleinunternehmer-Status lediglich 1% Umsatzsteuer auf einen Jahresumsatz bis zu 500.000 GEL. Drittens können IT-Unternehmen, die ihre Dienstleistungen exportieren, den Status der virtuellen Zone beantragen und auf diese ausländischen Einkünfte 0% Körperschaftsteuer zahlen. Die Einzelheiten behandeln wir im Steuerleitfaden für Georgien.
Auch die praktische Seite ist denkbar schlank. Eine Gesellschaft kann zu 100% in ausländischem Eigentum stehen, für eine gewöhnliche GmbH besteht kein Mindeststammkapital, und sowohl der Registrierungsschalter als auch das Finanzamt sind den Umgang mit Nichtansässigen gewohnt. Georgien hält das Unternehmensregister zudem öffentlich und online, was die Due Diligence und das Bank-Onboarding erleichtert. Für viele ortsunabhängige Gründer ist das Ergebnis eine rechtskonforme Gesellschaft in europäischer Zeitzone mit einer wirklich niedrigen effektiven Steuerlast und sehr wenig Papierkram.
Wählen Sie Ihre Rechtsform: GmbH oder Einzelunternehmer
Die meisten ausländischen Gründer registrieren eine von zwei Rechtsformen. Die richtige Wahl hängt von der Haftung, davon, wem Sie Rechnungen stellen, und vom gewünschten Steuerregime ab.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, „შპს")
Eine GmbH ist eine eigenständige juristische Person. Ihr Privatvermögen ist geschützt, Sie können Partner und Investoren aufnehmen, und es ist die Form, die Banken und Geschäftskunden erwarten. Gewinne werden nach dem estnischen Modell besteuert: 15% Körperschaftsteuer fallen erst bei Ausschüttung an, sodass reinvestierte Gewinne unbesteuert bleiben, bis sie die Gesellschaft verlassen.
Einzelunternehmer
Ein Einzelunternehmer ist ein eingetragener Alleininhaber, der persönlich an Sie gebunden ist. Dies ist der Weg zum Kleinunternehmer-Status und dessen 1% Umsatzsteuer, was die Form bei Freelancern, Beratern und Solo-Gründern beliebt macht. Der Nachteil: Haftungsrechtlich gibt es keine Trennung zwischen Ihnen und dem Geschäft, sodass ein Vertragsstreit oder eine Schuld auf Ihr Privatvermögen durchgreift.
| Merkmal | GmbH (შპს) | Einzelunternehmer |
|---|---|---|
| Rechtliche Trennung | Ja | Nein |
| Typisches Steuerregime | 15% auf ausgeschütteten Gewinn | 1% Umsatz (Kleinunternehmer, bis 500.000 GEL) |
| Am besten geeignet für | Unternehmen, Partner, Investoren | Freelancer, Berater, Solo-Gründer |
| Mindestkapital | Keines erforderlich | Nicht zutreffend |
| Kapital aufnehmen | Ja, über Geschäftsanteile | Nein |
Welche Unterlagen Sie benötigen
- Ein gültiger Reisepass (eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Georgische kann erforderlich sein).
- Ein Firmenname, dessen Verfügbarkeit bei der Eintragung geprüft wird.
- Eine eingetragene Geschäftsadresse in Georgien.
- Den Gesellschaftsvertrag für eine GmbH sowie die Liste der Geschäftsführer und Gesellschafter.
- Für die Fernregistrierung: eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Vollmacht für Ihren örtlichen Vertreter.
Bewahren Sie sowohl digitale als auch Papierkopien auf. Wenn Ihre Unterlagen im Ausland ausgestellt wurden, planen Sie ein bis zwei Tage für Übersetzung und Beglaubigung vor der Einreichung ein.
Schritt für Schritt: Eintragung bei der NAPR
- Namen prüfen. Stellen Sie sicher, dass der Firmenname frei ist, und reservieren Sie ihn.
- Gesellschaftsvertrag vorbereiten. Entwerfen Sie den Gesellschaftsvertrag sowie die Angaben zu Gesellschaftern und Geschäftsführern für eine GmbH.
- Im Haus der Justiz einreichen. Reichen Sie den Antrag bei der Nationalen Agentur für das öffentliche Register ein, persönlich oder über einen Vertreter.
- Auszug erhalten. Die Standardeintragung ist in der Regel innerhalb eines Arbeitstages abgeschlossen, gegen eine Eilgebühr ist der Service am selben Tag verfügbar.
- Steuerlich registrieren. Registrieren Sie sich beim Steuerdienst und beantragen Sie, falls berechtigt, den Kleinunternehmer- oder Virtuelle-Zone-Status.
- Bankkonto eröffnen. Richten Sie ein Geschäftskonto ein, um den Betrieb aufzunehmen — siehe den Banking-Leitfaden für Georgien.
Kosten und Zeitplan
Die staatlichen Eintragungsgebühren sind moderat; die größere Variable ist, ob Sie einen örtlichen Dienstleister, Übersetzung und Beglaubigung in Anspruch nehmen.
| Posten | Typische Spanne | Dauer |
|---|---|---|
| NAPR-Eintragung (Standard) | ~100 GEL | 1 Arbeitstag |
| NAPR-Eintragung (beschleunigt) | ~200 GEL | Am selben Tag |
| Beglaubigung & Übersetzung | Variiert | 1–2 Tage |
| Eröffnung des Bankkontos | Je nach Bank | Einige Arbeitstage |
Fernregistrierung per Vollmacht
Sie müssen nicht in Georgien sein, um eine Gesellschaft zu gründen. Mit einer notariell beglaubigten und mit Apostille versehenen Vollmacht kann ein örtlicher Vertreter den Namen reservieren, den Antrag einreichen und den Auszug in Ihrem Namen abholen. Viele Gründer erledigen die Unternehmens- und Steuerregistrierung aus der Ferne und reisen erst später an — wenn überhaupt — um das Banking abzuschließen: Manche Banken bevorzugen für das Konto weiterhin einen persönlichen Besuch, während andere Kunden nach zusätzlichen Prüfungen aus der Ferne aufnehmen können.
So bleibt Ihre Gesellschaft rechtskonform
Die Eintragung ist der Anfang, nicht das Ziel. Eine georgische Gesellschaft reicht beim Steuerdienst monatlich Steuererklärungen ein, auch in Monaten ohne Tätigkeit, und zahlt fällige Steuern bis zur üblichen monatlichen Frist. Eine GmbH, die Gewinn ausschüttet, verbucht die 15% Steuer bei der Ausschüttung; ein Einzelunternehmer mit Kleinunternehmer-Status verfolgt den Umsatz im Verhältnis zur Schwelle von 500.000 GEL. Die meisten Inhaber arbeiten mit einem örtlichen Buchhalter — die Honorare sind nach europäischen Maßstäben niedrig — für Erklärungen, die Lohnabrechnung bei Einstellungen und die Jahresberichterstattung. Planen Sie dies vom ersten Tag an ein, damit die Rechtskonformität nie zur Überraschung wird.
Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten
- Die falsche Rechtsform für das Steuerziel wählen. Der Kleinunternehmer-Status (1%) steht nur einem Einzelunternehmer offen, nicht einer GmbH.
- Annehmen, dass alle ausländischen Einkünfte automatisch steuerfrei sind. Die territoriale Besteuerung ist an Bedingungen geknüpft; klären Sie Ihren konkreten Fall mit dem Steuerdienst.
- Die monatlichen Erklärungen auslassen. Erklärungen sind auch bei einem Umsatz von null fällig, und Strafen häufen sich unbemerkt an.
- Das Banking auf den letzten Moment verschieben. Beginnen Sie den Kontoprozess früh, da die Due Diligence für Nichtansässige länger dauert.
Nach der Eintragung: Steuerstatus und Banking
Sobald die Gesellschaft besteht, prägen zwei Entscheidungen Ihre Kosten. Die erste ist Ihr Steuerregime: Kleinunternehmer-Status für einen Einzelunternehmer, Virtuelle-Zone- oder International-Company-Status für die IT oder das Standardmodell mit 15% bei Ausschüttung für eine GmbH. Die zweite ist das Banking. Georgische Banken eröffnen Konten für Ansässige wie Nichtansässige, wobei Nichtansässige eine zusätzliche Due Diligence durchlaufen. Beide Themen behandeln wir im Steuerleitfaden und im Banking-Leitfaden.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Firmengründung in Georgien?
Eine GmbH wird in der Regel innerhalb eines Arbeitstages bei der NAPR eingetragen, und gegen eine Eilgebühr ist der Service am selben Tag verfügbar.
Kann ein Ausländer 100% einer georgischen Gesellschaft besitzen?
Ja. Es gibt keine Pflicht zu einem örtlichen Gesellschafter oder Geschäftsführer; ein Ausländer kann die Gesellschaft vollständig besitzen und führen.
Muss ich für die Eintragung nach Georgien reisen?
Nein. Die Eintragung kann aus der Ferne über einen Vertreter erfolgen, der auf Grundlage einer notariell beglaubigten und mit Apostille versehenen Vollmacht handelt.
Was ist die günstigste Art der Besteuerung?
Für berechtigte Solo-Gründer zahlt ein Einzelunternehmer mit Kleinunternehmer-Status 1% auf den Umsatz bis zu 500.000 GEL. Klären Sie die Berechtigung für Ihre Tätigkeit mit dem Steuerdienst.
Muss meine Gesellschaft jeden Monat Steuererklärungen abgeben?
Ja. Georgische Gesellschaften reichen beim Steuerdienst monatliche Erklärungen ein, auch wenn kein Umsatz vorliegt, daher lohnt es sich, früh einen Buchhalter zu beauftragen.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung, und ist Stand: Juni 2026. Regeln, Schwellenwerte und Gebühren ändern sich. Prüfen Sie die Einzelheiten für Ihre Situation mit einem qualifizierten Berater und den nachstehenden Primärquellen.
Primärquellen: Nationale Agentur für das öffentliche Register (napr.gov.ge), Steuerdienst Georgiens (rs.ge).
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